Dein Weg zur barrierefreien Software
Vom Quick-Check bis zum BFSG-konformen Refactoring
Der nächste Schritt zur digitalen Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen ab dem 28.06.2025 dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen, zum Beispiel Websites, Apps und digitale Services.
Das erklärte Ziel: Gleichberechtigter Zugang und Teilhabe für alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Umsetzung der neuen Anforderungen
Neben großen Konzernen müssen auch viele mittelständische Unternehmen und geförderte Projekte handeln. Nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind vom BSFG ausgenommen.
Unser Tipp: Auch wenn Sie rechtlich nicht verpflichtet sind – Barrierefreiheit ist ein Wettbewerbsvorteil!
Seit Juni 2025 müssen Unternehmen ihre Dienstleistungen barrierefrei umsetzen, wenn sie
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Barrierefreiheit clever umsetzen und bestehende Systeme modernisieren
Digitale Barrierefreiheit muss nicht kompliziert sein. Die internationalen WCAG Richtlinien 2.1, Stufe AA definieren klare Standards für Inhalte, Technik und Design, in deren Kern das POUR Prinzip steht.
Zusätzlich fordert das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die transparent zeigt, wie zugänglich die geschaffenen Lösungen sind.
Mit einer klaren Strategie lassen sich so auch bestehende Anwendungen barrierefrei und zukunftssicher machen.
Wahrnehmbar (Perceivable)
Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von Nutzer*innen auf verschiedene Arten wahrgenommen werden können. Das heißt konkret:
Zusammengefasst: Alle Informationen werden für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen erfassbar.
Bedienbar (Operable)
Websites und Anwendungen dürfen keine Funktionen voraussetzen, die nicht alle bedienen können. Deshalb gilt:
Ziel ist eine reibungslose Nutzung, auch mit alternativen Eingabemethoden oder Assistenzsystemen.
Verständlich (Understandable)
Digitale Angebote müssen logisch und klar strukturiert sein – sowohl in Inhalt als auch Interaktion. Dazu gehören:
So können Nutzer*innen sich einfach orientieren und sicher durch Inhalte bewegen.
Robust (Robust)
Webinhalte müssen so gestaltet sein, dass sie mit möglichst vielen Geräten und Technologien kompatibel sind – heute und in Zukunft:
Inhalte sollen dauerhaft zugänglich sein – egal mit welchem Gerät oder welcher Software sie aufgerufen werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Websites, die dem BFSG unterliegen, benötigen eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese soll:
Diese Erklärung muss leicht auffindbar, barrierefrei und aktuell sein – idealerweise verlinkt in der Fußzeile.
der Bevölkerung in Deutschland lebt mit Einschränkungen
jährliche Kaufkraft von Menschen mit Behinderung in Europa
der Nutzer*innen mit Behinderung brechen Käufe ab, wenn Websites nicht barrierefrei sind
Conversion Rate nach einem barrierefreien Redesign
Menschen in Deutschland leben mit Schwerbehinderung
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Digitale Barrierefreiheit verbessert die Nutzung für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Sie hilft älteren Menschen, Menschen mit Sinnes- oder kognitiven Einschränkungen, aber auch allen, die unterwegs, gestresst oder mit einer Hand am Smartphone surfen. Barrierefreiheit bedeutet: weniger Hürden, mehr Zugang.
Klare Strukturen, gute Kontraste und einfache Navigation steigern die Qualität digitaler Produkte insgesamt. Wer barrierefrei denkt, entwickelt Lösungen, die wirken – für Nutzer*innen, Unternehmen und Gesellschaft.
Zugängliche Websites sind nicht nur inklusiver, sondern auch wirtschaftlich erfolgreicher.
Auch Unternehmen profitieren von der Umstellung:
Mach den ersten Schritt!

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